Presseschau Völkerrecht

Krieg gegen die Menschenrechte

Eine Reportage über den Drohnenkrieg der USA
Krieg gegen die Menschenrechte
Bild von Britisches Verteidigungsministerium

In abgelegenen Stammesgebieten von Pakistan und im Jemen, dort wo die Weltöffentlichkeit kaum hinschaut und wenig Zugang hat, führen die USA einen geheimen Drohnenkrieg, dem mindestens 3000 Menschen zum Opfer gefallen sind. Ein Film von John Kantara befragt Zeugen, Opfer, Anwälte und Fachleute für Menschenrechte nach den Hintergründen. Nur 2 Prozent der Getöteten sind demnach hohe Kader von Al Qaida oder anderer radikaler Organisationen. Ob diese im Einzelnen einen Krieg gegen die USA führen, steht nicht immer fest, denn sie werden ohne Gerichtsbeschluß getötet, ohne Möglichkeit, sich zu verteidigen – die Beweise sind nicht öffentlich. Die Raketenangriffe treffen zumeist Unbeteiligte, Bauern und ihre Kinder werden terrorisiert. Die Attacken aus dem blauen Himmel sind rechtlich nicht gedeckt, so das Urteil zahlreicher Juristen für Völkerrecht. Die Waffen sind auch weniger präzise als dargestellt und basieren zudem oft auf Aussagen von Denunzianten, die gegen Bares ungeliebte Nachbarn loswerden können. Doch neben dem direkten Terror gegen die Zivilbevölkerung wird diese durch die Allgegenwart des Todes und der weithin sichtbaren Drohnen traumatisiert. Weiterlesen … »

»Die NSA darf in Deutschland alles machen«

Die Überwachung durch Freunde hat eine lange Tradition

Der Historiker Josef Foschepoth hat eine bemerkenswerte Studie zur Geschichte der alliierten Geheimdienste in Deutschland vorgelegt. Nun äußert er sich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zum aktuellen Überwachungsskandal. Dabei spart er nicht mit deutlichen Worten der Kritik sowohl an der Geheimdienstpraxis als auch an der Politik sämtlicher Bundesregierungen seit Adenauer.

Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde. […] Letztlich ist es nur Sache der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft, den nötigen Druck zu erzeugen, der in der Lage ist, die beschädigte Verfassung, die teils schlimmen gesetzlichen Regelungen und Paragrafen, nicht zuletzt die noch geltenden deutsch-alliierten geheimen Vereinbarungen zu ändern beziehungsweise abzuschaffen.

Mord in der Grauzone

Drohnen im schmutzigen Krieg
Predator-Drohne der US Air Force
Predator-Drohne der US Air Force Bild von james_gordon_los_angeles

Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich: Barack Obama, immerhin Friedensnobelpreisträger, hat wie kein Präsident vor ihm den Einsatz von Drohnen forciert. Sie werden aber nicht nur zur Aufklärung verwendet, sondern häufig auch zur gezielten Tötung von tatsächlichen oder vermeintlichen Terroristen, Taliban und anderen Gegnern. Tatsächlich ist diese Entwicklung Ausdruck einer neuen Art der Kriegsführung - mit unabsehbaren Konsequenzen.

Einmal wird so die Hemmschwelle zum Gewalteinsatz drastisch gesenkt, denn eigene Soldaten sind dabei kaum in Gefahr. Das macht es leichter, solche Aktionen innenpolitisch durchzusetzen. Hinzu kommt, dass Transparenz darüber, wer warum umgebracht wird, kaum noch möglich ist. Die parlamentarischen Kontrolleure haben nicht die nötigen Informationen, und viele fragen auch erst gar nicht danach. Rechtlich sind die Tötungen ohnehin fragwürdig. Besonders dann, wenn sie in Ländern stattfinden, die sich überhaupt nicht im Kriegszustand mit den USA befinden, wie aktuell Pakistan oder Jemen. Letztlich entscheiden also Militärs oder Geheimdienstler willkürlich über Leben und Tod von Menschen.

Ein Schritt zurück

Die Vereinten Nationen verhandeln über ein neues Abkommen zum Verbot von Streubomben
Minensuche im Südlibanon
Minensuche im Südlibanon Bild von Cluster Munition Coalition

Streubomben gehören zu den grausamsten Kriegswaffen unserer Zeit. Sie werden großflächig und nicht zielgerichtet eingesetzt, was dazu führt, dass im Durchschnitt 98 Prozent der Menschen, die durch Streubombenangriffe sterben, Zivilisten sind. Die 2010 in Kraft getretene Oslo-Konvention der Vereinten Nationen (UN) über das Verbot von Streumunition sah vor, sowohl die Benutzung als auch die Herstellung von Streubomben umgehend einzustellen. Sie wurde von 111 der 193 UN-Staaten - so auch Deutschland - ratifiziert. Einige Staaten, vor allem die USA, Russland, China, Indien, Pakistan und Israel, verweigerten sich jedoch dem Abkommen. Aktuell wird eine neues Abkommen verhandelt, das de facto eine Aufweichung der Oslo-Konvention darstellt. Es sieht vor, dass für Streubomben, die nach 1980 produziert werden, längere Übergangsfristen eingeführt werden. Weiterlesen … »

Ferngesteuerter Krieg?

Über einen Prozess gegen zwei Ruander, die Rebellen im Kongo von Deutschland aus befehligt haben sollen
Flüchtlingslager in Nord-Kivu im Kongo
Flüchtlingslager in Nord-Kivu im Kongo Bild von United Nations Photo

Seit Mai wird vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gegen zwei Ruander verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, als Anführer der Rebellengruppe FDLR von Deutschland aus schwere Menschenrechtsverletzungen im Kongo koordiniert und befohlen zu haben. Der Prozeß ist in Deutschland ein Novum im Völkerrecht als erster nach dem 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuch. Die Beweisführung ist schwierig und beruht auf abgefangenen Telefongesprächen und E-Mails sowie auf Zeugenaussagen, um sie als Schreibtischtäter zu überführen. Der Katalog der Anklage beinhaltet das ganze Arsenal eines schmutzigen Bürgerkrieges: Folter, Mord, Sklaverei, Plünderungen und Vergewaltigung. Sowohl der Koordinierungskreis Straflosigkeit von amnesty international als auch die taz berichten umfangreich über den Prozess.

Offene Fragen

Der Militäreinsatz in Libyen

Frankreich, Großbritannien und die USA haben weder ein klares Konzept noch Antworten auf eine Vielzahl von Fragen. So ist durch das UN-Mandat lediglich ein begrenzter Einsatz zum Schutz der Zivilbevölkerung vorgesehen – doch die Bombardements richten sich gegen zahlreiche, womöglich auch zivile Ziele. Unausgesprochen sollen sie aber vor allem den Sturz Gaddafis herbeiführen.

Doch noch ist völlig offen, welche Folgen die Intervention haben wird: Kann sich Gaddafi gegen die Rebellen behaupten, was würden die im Falle eines Sieges tun? Und wird der Westen auch bereit sein, notfalls Bodentruppen zu schicken?

Die nächste Zeit wird also zeigen müssen, ob die Angriffe nicht in einem ähnlichen Desaster wie in Afghanistan enden werden. Daran kann jedenfalls niemand ein Interesse haben.

Schlag ins Wasser

Hintergründe des Hamburger Piratenprozesses

Es ist absehbar, daß der Prozess gegen mutmaßliche somalische Piraten vor dem Hamburger Landgericht komplex wird. So ergeben sich zahlreiche rechtliche Probleme: Dazu zählt das umstrittene Verfahren der Altersfestellung einiger Angeklagter, welche sich als minderjährig ausgeben. Ebenso gerät die Situation in den Gewässern vor Somalia in den Blickpunkt. Denn der Bürgerkrieg wird genutzt, um die Gewässer als Müllkippe zu benutzen und die reichen Fischgründe leerzufischen. Anke Schwarzer setzt sich auf Telepolis mit den Hintergründen des Verfahrens auseinander. Warum das Hamburger Landgericht überhaupt zuständig ist und die völker- und seerechtlichen Hintergründe erläutert maritimheute.de.

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