Krieg gegen die Menschenrechte
In abgelegenen Stammesgebieten von Pakistan und im Jemen, dort wo die Weltöffentlichkeit kaum hinschaut und wenig Zugang hat, führen die USA einen geheimen Drohnenkrieg, dem mindestens 3000 Menschen zum Opfer gefallen sind. Ein Film von John Kantara befragt Zeugen, Opfer, Anwälte und Fachleute für Menschenrechte nach den Hintergründen. Nur 2 Prozent der Getöteten sind demnach hohe Kader von Al Qaida oder anderer radikaler Organisationen. Ob diese im Einzelnen einen Krieg gegen die USA führen, steht nicht immer fest, denn sie werden ohne Gerichtsbeschluß getötet, ohne Möglichkeit, sich zu verteidigen – die Beweise sind nicht öffentlich. Die Raketenangriffe treffen zumeist Unbeteiligte, Bauern und ihre Kinder werden terrorisiert. Die Attacken aus dem blauen Himmel sind rechtlich nicht gedeckt, so das Urteil zahlreicher Juristen für Völkerrecht. Die Waffen sind auch weniger präzise als dargestellt und basieren zudem oft auf Aussagen von Denunzianten, die gegen Bares ungeliebte Nachbarn loswerden können. Doch neben dem direkten Terror gegen die Zivilbevölkerung wird diese durch die Allgegenwart des Todes und der weithin sichtbaren Drohnen traumatisiert. Weiterlesen … »
Herrschaftsinstrument Verfassungsschutz
Ein Panorama der Absonderlichkeiten erblickt der Betrachter im Kaleidoskop des NSU-Skandals. Dieser Komplex erweitert sich mittlerweile über die Frage einer Mordserie und der Verstrickung von Behörden hinaus. Gerade als die Innenminister ein neues NPD-Parteiverbotsverfahren beabsichtigen, erschüttert eine Meldung die skandalerprobte Öffentlichkeit. Durch einen MDR-Bericht wird aufgedeckt, mit welchen Methoden der »Verfassungsschutz« arbeitet: Der Erfurter NPD-Chef Kai-Uwe Trinkaus wurde vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz als V-Person »Ares« geführt. Mit ausdrücklicher Billigung der Behörde schleuste er ein Mitglied seiner Partei als Spitzel bei der Fraktion der Linkspartei in Thüringen und bei den Jusos ein. Die NPD agiert somit als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes beim Ausspionieren von Parlamentariern. Weiterlesen … »
Verfassungsschutz gegen Zivilgesellschaft
Trotz des laufenden Skandals um den Verfassungsschutz plant die Bundesregierung, dessen Machtbefugnisse zu erweitern: Er soll zum Richter über die Zivilgesellschaft werden, indem durch die Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes von Vereinen und Organisationen als »extremistisch« die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Der Freitag legt dar, daß den betroffenen Organisationen durch die Gesetzesänderung nur ein langer Klageweg bleibt – die Einschätzungen sind jedoch zumeist willkürlich, denn die Definition von Extremismus ist schwammig und nicht wissenschaftlich fundiert. Als Resultat führt eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ins finanzielle Abseits.
Eine Ballade voller Ungereimtheiten
Ein Bericht, den Andreas Förster für die Berliner Zeitung und die Frankfurter Rundschau verfasste, könnte den Fall um den NSU zu einer unverhofften Wendung führen: Denn nach einem geheimen Report des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfVS) an den Generalbundesanwalt (GBA) vom Dezember 2011 hat das Amt gemeinsam mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) von 1997 bis 2003 die »Operation Rennsteig« durchgeführt. Im Rahmen dieser, nach einem populären Thüringer Wanderweg benannten, Operation wurde der Thüringer Heimatschutz (THS) unterwandert, in dem die drei Dienste über zehn Informanten verfügten. Daher stellten einige Abgeordnete der Untersuchungsausschüsse die Frage, ob die drei Dienste den THS steuerten, welcher dann zur Keimzelle des NSU wurde. Für Empörung sorgte der Hintergrund, daß zu dem Vorgang vom BfVS nicht nur 2011 ein Teil der Akten vernichtet wurden, sondern auch der Schäfer-Kommission, die jüngst ihren Report zum Versagen der Behörden vorlegte, diese Information vorenthalten wurde. Weiterlesen … »
Sabotage oder Scheitern?
Ein halbes Jahr ist mittlerweile seit der Aufdeckung des rechtsradikalen Terrorismus des NSU in Deutschland vergangen. Seitdem wurden viele Mosaiksteine des Falls enthüllt. Doch in diesem Prozess bleibt unklar, inwieweit die zumeist geheimen Informationen gezielt in den Medien lanciert werden, hier also eine gezielte Indiskretionspolitik betrieben wird, oder ob es sich um einen Versuch handelt, nachträglich Transparenz herzustellen. Umstritten bleibt auch die Frage nach den Gründen für das Scheitern der Ermittlungen. Zwei Berichte, die bei der Süddeutschen Zeitung1 und bei Frontal21 erschienen, erweitern das Augenmerk auf die Blindheit der Ermittlungsbehörden um eine neue Dimension.
So lassen Thomas Reichert und Ulrich Stoll im ZDF in nachgestellten Szenen erkennen, daß trotz eindringlicher Zeugenaussagen die Spur zu zwei Radfahrern an den Tatorten entgegen jeder Professionalität fahrlässig ignoriert wurde. Der Beitrag vermittelt den Eindruck, Spuren seien – auch über die Perspektive des nachträglichen Wissens hinaus – ungenügend verfolgt worden. Eben mit dieser Fragestellung beschäftigt sich auch die Süddeutsche Zeitung: So zeige ein internes Auswertungsschreiben über die Arbeit der »Soko Bosporus« die Zerstrittenheit der verschiedenen Ermittlungsbehörden. Demnach haben gerade fränkische Staatsanwälte und Ermittler mit nachdrücklicher Vehemenz der Spur zu Fahrradfahrern und in die rechte Szene entgegengewirkt.
- 1. Der vollständige Beitrag unter dem Titel »Neben der Spur. Anatomie eines Staatsversagens« ist nicht online erschienen, sondern in der Süddeutschen Zeitung vom 5.5.2012
Kind des Kalten Krieges
Wolfgang Gast richtet im Cicero sein Augenmerk auf den Verfassungsschutz; denn durch den Fall der aufgedeckten Mordserie steht die Frage im Raum, wie diese den Behörden entgehen konnte. Dem Autoren fällt wenig Schmeichelhaftes für den Dienst ein, der auf eine lange Pannenserie zurückblicken kann. Der Fehler liege in der Architektur:
Ihre Unfähigkeit, die Bedrohung von rechts genauso ernst zu nehmen wie die von links, erklärt sich aus der Geschichte der Dienste. Seit ihrer Gründung verstanden sich die geheimen Spionagejäger und Verfassungshüter als Soldaten des Kalten Krieges im geteilten Deutschland – und da saß der Feind eben links.
Besonders drängend sei dabei die Frage nach den V-Personen der Dienste. Diese haben das NPD-Verbotsverfahren verhindert und immer wieder die Grenze der Legalität weit überschritten. Die aktuelle Debatte durch die Untersuchungsausschüsse läßt Gast vorsichtig auf Reformen hoffen. Auch in den Diensten gab es Reformer, die aber kalt gestellt wurden. Die entscheidene kritische Erkenntnis des Autoren aber ist, daß der Verfassungsschutz ein Kind des Kalten Krieges ist.
Schutz der Verfassung?
Nach dem Skandal um das Ermittlungsversagen gegen den rechten Terror kommt schon der nächste Fall. Der Verfassungsschutz (VS) überwacht seit Jahren Abgeordnete der Linken, unter anderem Bundestagsfraktionschef Gregor Gysi, Parlamentsvizepräsidentin Petra Pau und, besonders heikel, Steffen Bockhahn. Letzterer ist in seinem Ausschuss auch für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig – wer kontrolliert hier also wen, möchte man da fragen.
Nun hat sich der Skandal aber noch weiter verschärft: Statt wie bisher von Innenminister Friedrich behauptet, werden nicht nur öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet, sondern auch andere Mittel der Überwachung angewendet. Das legte schon die Tatsache nahe, dass die von einzelnen Abgeordneten angeforderten Akten teilweise geschwärzt waren. Warum sollte der VS das tun, wenn alle Informationen öffentlich zugänglich wären? Nun hat der niedersächsische VS-Chef eingeräumt, dass »punktuell« auch geheimdienstliche Maßnahmen ergriffen würden. Dazu zählen etwa Telefonüberwachung, V-Leute und ähnliches. Ob damit die Verfassung geschützt oder beschädigt wird, sollte einmal gründlich hinterfragt werden.
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