Presseschau Weimarer Republik

Das Rote Berlin

Ein Lesetipp
Das Rote Berlin

„Berlin gehört uns!“ – Das konnte August Bebel voller Stolz verkünden. Über viele Jahre hinweg war die Arbeiterbewegung hier tatsächlich die größte der Welt. Das Rote Berlin behandelt diese Geschichte von ihren Anfängen im 19. Jahrhundert bis zum Dritten Reich. Spannend geschrieben, ohne dabei auf historische Genauigkeit zu verzichten. Das Rote Berlin will Geschichte durch Geschichten verständlich machen und setzt kein umfassendes Vorwissen voraus. Sicher wird aber auch der Kenner der Stadtgeschichte auf bisher unbekannte Episoden und Fakten stoßen.

Weit über Deutschlands Grenzen hinaus wurde die Berliner Arbeiterbewegung als Vorbild angesehen. In dieser Darstellung werden ihre Breite und ihr Facettenreichtum deutlich. Die Entwicklung von Parteien und Gewerkschaften wird ebenso gewürdigt wie spontane Aktionen und das soziale und kulturelle Milieu. Neben Sozialdemokraten, Anarchisten und Kommunisten geht es auch um die berüchtigten Rehberger und Wilden Cliquen, um die revolutionären Obleute und rebellierende Arbeitslose, um die Blumenstraßenkrawalle, den Bierboykott, die Rote Insel oder den Arbeitersport. Denn all das war Teil der Arbeiterbewegung. Sie war kein monolithischer Block, sondern ein vielschichtiges Gebilde von einander ergänzenden, manchmal auch miteinander rivalisierenden Teilen.

Geschichte wiederholt sich nicht?

Rechtsradikale und die deutsche Justiz
Geschichte wiederholt sich nicht?
Bild von D Petzold Photography

Heute ist er leider nur noch Historikern ein Begriff: Emil Julius Gumbel. Dabei war er einmal einer der meistgehassten Männer Deutschlands. In einer Zeit nämlich, als rechte Täter ihr Unwesen trieben gegen alles, was ihnen zu demokratisch, links oder jüdisch erschien. Akribisch trug der gelernte Statistiker umfangreiches Material zusammen über die Behandlung politisch motivierter Morde in den Anfangsjahren der Weimarer Republik durch die Justiz. Das Ergebnis: 354 Mörder von rechts gab es, davon wurden 326 nie bestraft; bei 22 entsprechenden Tätern von links nur vier. Und auch das Strafmaß fiel in beiden Kategorien völlig unterschiedlich aus. Die Auflistung blieb freilich ohne greifbares Ergebnis, Gumbel wurde ignoriert, angefeindet und sogar tätlich angegriffen. Während seine Gegner im Nationalsozialismus und danach eifrig Karriere machten, blieb er weitgehend im gesellschaftlichen Abseits.

Mythos des Friedenswillens

Der Locarno-Vertrag 1925

Wenn Politiker – vornehmlich in Sonntagsreden – auf die Geschichte der europäischen Einigung zu sprechen kommen, wird immer auch gerne auf den Vertrag von Locarno verwiesen, der seinen beiden Architekten Aristide Briand und Gustav Stresemann den Friedensnobelpreis einbrachte.

Doch Zweifel scheinen angebracht, ob dieses als große Geste der Verständigung und des Friedenswillens gefeierte Vertragswerk tatsächlich diesen Ansprüchen genügt. Denn einerseits wurden zwar rechtliche Sicherungen gegen eine militärische Aggression in Westeuropa aufgestellt. Das galt aber eben nicht für die ebenfalls umstrittenen Grenzen zwischen Deutschland sowie Polen und der Tschechoslowakei. Weiterlesen … »

Die Generalprobe

In Thüringen kam es zur ersten Regierungsbeteiligung der NSDAP

Der Historiker Manfred Weißbecker schildert die Vorgänge um den Eintritt der NSDAP in die thüringische Landesregierung nach den Wahlen vom 8. Dezember 1929. Im Kontext von beginnender Depression und dem berüchtigten »Volksbegehren gegen den Young-Plan« erzielte die Partei Hitlers ein ansehnliches Ergebnis. Einer möglichen großen Koalition versagten sich jedoch die bürgerlichen Kräfte und so erhielten mehrere NS-Funktionäre wichtige Ämter. Ihre Macht nutzten sie anschließend, um eine erste Kostprobe ihrer zukünftigen Politik abzugeben.

In guter Verfassung?

Ein Blick auf Weimar nach 90 Jahren

Am 11. August 1919 wurde die Weimarer Reichsverfassung verabschiedet. Manfred Weißbecker beschreibt aus diesem Anlass die zeitgenössischen Diskussionen um sie und - in einem weiteren Sinn - um die Demokratie allgemein. Dabei kommt er bei der Einschätzung dieses Werkes zu folgendem Fazit: wichtige Fortschritte hielten sich mit deutlichen Einschränkungen die Waage.

Ergänzend zu diesem Text wäre noch auf die bedeutsamen Auseinandersetzungen um den §165 hinzuweisen, der die (letztlich nie verwirklichte) Einbindung von Räten in die staatlichen Strukturen behandelte. Interessant ist auch die Tatsache, dass der liberale »Verfassungsvater« Hugo Preuß viele Paragrafen wörtlich aus der »Paulskirchenverfassung« von 1848 übernommen hatte.

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