Presseschau Beitrag

Investitionsschutz oder Demokratie?

Ein Fall aus der Praxis

Petra Pinzler zeigt an einem konkreten Beispiel, wie sich der internationale Investitionsschutz auswirken kann. Es handelt sich dabei um eine juristische Institution, die auch im derzeit verhandelten transatlantischen Handelsabkommen TTIP verankert werden soll.

Ein Washingtoner Schiedsgericht hatte den rumänischen Staat auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 250 Millionen Dollar an die Unternehmerfamilie Micula verurteilt. Ausgangspunkt des Konflikts war die Tatsache, dass Rumänien beim EU-Beitritt Subventionszahlungen an die Miculas einstellte, weil diese mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Die Unternehmer argumentierten daraufhin, dass sie ihre Investitionen in Rumänien unter der Voraussetzung weiter sprudelnder Subventionen getätigt hätten, ihnen also erhebliche Profite entgangen seien.

Mit anderen Worten: Das Recht eines privaten Investors auf Profit wurde vom Schiedsgericht letztlich höher eingeschätzt als die durch demokratische Wahlen legitimierte Entscheidung der Regierung, in die EU einzutreten. Eine ähnliche Konstellation droht übrigens auch in Deutschland. Hier hat der Vattenfall-Konzern den Staat auf 4,7 Mrd. Euro Schadensersatz verklagt, da ihm durch den Atomausstieg eine entsprechende Summe an Gewinnen entgehe.