Magazin Beitrag

Statt Entwicklung und Frieden jetzt Sicherheit?

Wie zivilgesellschaftliche Akteure ihre Opposition zu „vernetzter Sicherheit“ bündeln
Statt Entwicklung und Frieden jetzt Sicherheit?
Bild von Bundeswehr

Dass die Bundeswehr verstärkt in Auslandseinsätze involviert ist, hat sich vielerorts als Tatsache etabliert. Seit einigen Jahren allerdings versuchen die Architekten einer neuen deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zwei Bereiche zusammenzubringen, die vormals strikt getrennt waren: das Zivile mit dem Militärischen. Der so entstandene Streit zwischen Vertretern der „alten“  Entwicklungs- und Friedenspolitik einerseits und der neuen Sicherheitspolitik andererseits birgt Sprengstoff für intensive Debatten – einem umgreifenden Paradigmenwechsel stellen sich nun zivilgesellschaftliche Akteure entgegen. Wie kam es zu dem Streit? Im Mai 2006 legte das Bundesverteidigungsministerium das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vor. Besonders das darin enthaltene Konzept der „vernetzten Sicherheit“ als Teil von Krisenbewältigung erhitzt derzeit die Gemüter. Mit dem Begriff gemeint ist ein enges Zusammenarbeiten aller Akteure in gewaltsam ausgetragenen Konflikten und Postkonfliktsituationen. In diesem Beitrag werden beide Positionen gegenüber gestellt, dabei rückt die Reaktion der Zivilgesellschaft auf das neue Konzept in den Mittelpunkt.

Sicherheitslogik und Vernetzung in Konfliktgebieten

„Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“, wurde zu einem der meistzitierten Sätze des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck. Dieser Ausspruch aus einer Rede im Bundestag Ende 2002 verdeutlicht die Wandlung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik seit den 1990er Jahren – insbesondere im Zuge des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus seit dem 11. September 2001. Deutschland wollte wieder mehr geopolitische Verantwortung übernehmen und eine bedeutendere Rolle auf der Bühne der Weltpolitik spielen. Davon nicht unberührt blieb militärisches Engagement. Das kategorische „Nein“ der Regierung Schröder gegen eine Beteiligung am Irak Krieg 2003 oder auch die passive militärische Rolle im Libyen-Einsatz 2011 täuschen nicht über den nachhaltigen Paradigmenwechsel hinweg. Besonders der Afghanistan Einsatz und die Überwachung der Seewege am Horn von Afrika verweisen auf die zunehmende Rolle der Auslandseinsätze der Bundeswehr als Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.

Mit dem Konzept der „vernetzten Sicherheit“ verleiht das Bundesverteidigungsministerium dieser gewachsenen Bedeutung weiter Ausdruck: Zur Erreichung von Sicherheit sei „ein umfassender Ansatz“ erforderlich, „der nur in vernetzten sicherheitspolitischen Strukturen sowie im Bewusstsein eines umfassenden gesamtstaatlichen und globalen Sicherheitsverständnisses zu entwickeln ist“.1 Auch die Bundesregierung definierte kürzlich „vernetzte Sicherheit“ als „abgestimmtes Vorgehen aller Akteure“. Dabei solle „ressort- und institutionenübergreifendes Zusammenwirken“ dazu beitragen, politische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Stabilität sowie die Abwesenheit von Gewalt in komplexen Krisensituationen zu schaffen.2

Ein solches ressortübergreifendes Zusammenwirken kann nun allerdings keineswegs vorausgesetzt werden. Unterschiedliche Zuständigkeiten, Interessen und normative Orientierungen der Bundesministerien erschwerten im Lauf der Geschichte der BRD immer wieder ein kohärenteres Vorgehen in den internationalen Beziehungen – Konflikte gab es insbesondere zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die „vernetzte Sicherheit“ hingegen erhält nun Rückenwind von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel: Auf Kurs mit den Verteidigungsministern von Franz Josef Jung bis Thomas de Maiziere, fordert auch die Spitze der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten und die Integration aller Instrumente – der zivilen und der militärischen. Nur so könne Konfliktbewältigung erfolgreich sein, schreibt man im BMZ.3

Aufschrei aus der Zivilgesellschaft

Diese Sichtweise stößt vielerorts auf heftigen Widerstand. In der Entwicklungspolitik galt bisher  die normative Orientierung an Frieden, Menschenrechten und Gerechtigkeit. Jetzt müssen sich dessen Verfechter dem neuen sicherheitspolitischen Diskurs stellen. Dieser fußt auf der Prämisse, dass ohne Sicherheit keine Entwicklung möglich ist. Auch wenn das BMZ postuliert, dass keine Unterordnung der Entwicklungszusammenarbeit bzw. ziviler Konfliktbearbeitung unter die militärische Führung zu befürchten sei, ist genau dies eines der größten Bedenken der Gegner von „vernetzter Sicherheit“.

Thomas Gebauer Bild von boellstiftung

Im Juli 2011 veranstaltete die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Villigst einen Workshop zum Thema. Die Teilnehmer hoben Normen und Werte von EZ und humanitärer Hilfe hervor, die einer „Versicherheitlichung“ entgegenstehen: Wechselseitige, gleichberechtigte Beziehungen der Akteure, Partizipation, Do-no-Harm sowie die Eigenständigkeit der Partner (Ownership).4 Thomas Gebauer, Geschäftsführer von medico international e.V., hob dazu bereits im Februar 2010 hervor, dass eine Zusammenarbeit von Hilfsorganisationen und Militär systematisch und auf Augenhöhe aufgrund unterschiedlicher Mandate und Strategien gar nicht möglich sein kann: Weil sich Militärs nicht oder nur selten in ihre strategischen Planungen hineinschauen lassen, könne es zwar Gespräche und vereinzelte gegenseitige Unterstützung geben, „nicht aber eine geregelte Zusammenarbeit“. Dies führe, so Gebauer, zwangsläufig „zur Instrumentalisierung des Zivilen für militärische Zwecke.“ Weil militärische Strategien darüber hinaus an schnellen Wirkungen interessiert seien und der Schutz der Truppen vor Übergriffen vorrangiges Ziel sei, würde für entwicklungspolitische Überlegungen sowie die gemeinsame Planung von nachhaltigen Projekten mit den Menschen vor Ort schlicht die Zeit fehlen. Er argumentiert weiter, dass es den Autoren des Weißbuchs nicht um einen universellen Begriff von Sicherheit gehe. Vielmehr gehe es darum, partikulare Interessen und die Sicherheit Deutschlands gegen Bedrohungen von Außen zu verteidigen. Man versuche, so Gebauer, einen auf universellen sozialen Rechten basierenden entwicklungspolitischen Diskurs zu ersetzen, „durch einen Diskurs, der sich um partikulare Sicherheitsinteressen dreht“ und der schließlich zulasse, „bestehendes Recht zu beugen“.5

Auch Dr. Jochen Motte, Mitglied des Koordinationskreises Forum Menschenrechte, wandte sich  vor dem parlamentarischen Unterausschuss „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“ im März 2011 vehement gegen den Begriff der „vernetzten Sicherheit“. Er forderte die klare Trennung von ziviler und militärischer Hilfe in Krisengebieten. Seine Argumentation beinhaltete einen weiteren Aspekt: Folgten humanitäre Organisationen dem Aufruf des BMZ, in Afghanistan mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, so verschlechtere sich die Sicherheitssituation des humanitären Personals vor Ort – weil dieses mit den militärischen Strukturen und Mandaten identifiziert wird und so Unabhängigkeit und Neutralität von Nichtregierungsorganisationen untergraben wird. Dr. Motte begrüßte hingegen die Zusage der Bundesregierung, am Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ von 2004 festhalten zu wollen. Dabei kritisierte er, dass mehr Mittel für die militärische als für die zivile Krisenprävention ausgegeben würden. Gerade die Kürzungen bei Menschenrechtsprojekten ließen Zweifel am politischen Willen aufkommen, den Plan tatsächlich in die Tat umsetzen zu wollen.6

Friedenslogik statt Sicherheitslogik

Die Teilnehmer des Workshops der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung sehen im Konzept der „vernetzten Sicherheit“ darüber hinaus keine grand strategy. Somit auch „keine tragfähige Grundlage für eine zivilgesellschaftliche Friedenspolitik und Kooperation mit staatlichen Institutionen“. Das Konzept sei „theoretisch, analytisch, politisch-strategisch und normativ unklar“ und „gegenwärtig politisch aufgeladen und ambivalent nutzbar“. Um der „Versicherheitlichung“ von Außenpolitik entgegenzutreten, so ein weiteres Ergebnis der Arbeitsgruppe, müsse die Friedensforschung zunächst den Begriff von Sicherheit wieder enger fassen – es gelte definitorische und inhaltliche Unschärfen zu reduzieren.7

Für ihre Jahrestagung 2012 Anfang März in Loccum setzt sich die Plattform ihrerseits zum Ziel, sich über die eigenen Vorstellungen von Sicherheit sowie Friedens- und Entwicklungspolitik klar zu werden. Wie kann das eigene Handeln aussehen – auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Staat? Die zentrale Fragestellung lautet: „Wie kann der Leitidee der Sicherheitsvorsorge ein dynamisches Konzept von Konfliktbearbeitung und Konflikttransformation gegenüber gestellt werden, das auch staatlicher Politik eine neue Orientierung verschaffen kann?“8 Spricht man mit Gebauer, dann müsste dieses dynamische Konzept Veränderungsprozesse hervorheben, „die auch das Eigene tangieren“ - einschließlich systemischer Aspekte wie milliardenschwere Agrarsubventionen und Handelsschranken. Während die Idee des Friedens auf Omnipräsenz ziele, so Gebauer, sei Sicherheit immer exklusiv. Im Unterschied zu Entwicklung könne sich Sicherheit „mit der Stabilisierung des Status quo begnügen, um Vormacht und Privilegien zu verteidigen“5

Bei soviel Kritik aus der Zivilgesellschaft ist ein umfassenderer Austausch zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Entwicklungszusammenarbeit über die Unterschiede und die gemeinsamen Ziele unerlässlich. Ansonsten läuft die deutsche EZ Gefahr, trotz der Zusammenführung der staatlichen Durchführungsorganisationen DED, InWent und GTZ in die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), weiter zu fragmentieren. Entwicklung und Frieden weltweit zu schaffen, ist ohne eine starke Zivilgesellschaft nicht mehr denkbar – sowohl was materielle und humane Ressourcen betrifft, als auch aufgrund des normativen, partizipatorischen Potentials der Zivilgesellschaft als Korrektiv gegen autoritäre Tendenzen des Staates und zur Unterstützung von Freiheit und Demokratie. Zwar können und dürfen Zivilgesellschaft und Staat nicht immer einer Meinung sein. Bei der Frage nach zivil-militärischer Zusammenarbeit hingegen muss dem Zivilen mehr Gehör verschafft werden. Denn ohne einen tragfähigen Konsens ist Zusammenarbeit ohnehin nur schlecht nachhaltig und konstruktiv möglich. Andererseits muss auch die Zivilgesellschaft offen sein für die Erklärungen und Positionen der Ministerien, besonders des BMZ.

Zuerst aber muss sich die Zivilgesellschaft darüber verständigen, wie die „neue“ zivilgesellschaftliche Friedenslogik aussehen soll. Sie muss sich überlegen, wie sie genug Überzeugungskraft und Einigkeit entwickeln kann, um den Interessen und Strategien des Sicherheitsapparates eine Alternative entgegenzusetzen. Die Akteure der Sicherheitslogik lassen sich durch einige Workshops, Tagungen und Papiere sicher nicht nachhaltig beeindrucken und zu einem radikalen Umdenken veranlassen. Um so wichtiger ist es, möglichst einheitliche Konzepte zu entwickeln, um mit einer Stimme zu sprechen. Es geht darum, klare Strategien zu formulieren, wie sich zivile Konfliktbearbeitung im Aushandlungsprozess zwischen Ministerien, Parlament und Zivilgesellschaft weiterentwickeln soll.

In den 1980er Jahren ging man noch davon aus, dass Frieden nur nachhaltig geschaffen werden kann, wenn mit ihm Entwicklung einhergeht bzw. ihm vorausgeht, weil so grundlegende Konfliktursachen angesprochen werden. Sicherheit ist ebenfalls unbestritten ein hohes Gut und das Bedürfnis nach eben jener ein legitimes menschliches Anliegen. Es beinhaltet fundamentale Menschenrechte, wie Schutz der körperlichen Unversehrtheit sowie Rechtssicherheit und Zugang zu Recht. Zudem sind Entwicklung und Frieden ohne Sicherheit ebenso wenig nachhaltig zu erreichen wie umgekehrt – Sicherheit bedeutet beispielsweise auch Investitionssicherheit für unternehmerische Tätigkeiten. Spricht man aber von universeller Sicherheit im Rahmen von zivil-militärischer Zusammenarbeit, kommt es tatsächlich auf klare Definitionen an. Den menschlichen Aspekt von Sicherheit scheint man im Bundesverteidigungsministerium zu übersehen. Allerdings scheint die Frage gerechtfertigt, ob sicherheitspolitische Überlegungen heute noch mit dem Konzept der menschlichen Sicherheit vereinbar sind?

Durch die Erwartungshaltungen der Bündnispartner im Rahmen der NATO ist Deutschland faktisch  zur Übernahme von mehr globaler Verantwortung gezwungen – die transatlantischen Beziehungen und die Freundschaft zu den USA sind gewichtige Faktoren, die politische Entscheidungen beeinflussen. Darüber sollte allerdings nicht vergessen werden, welche herausragende Vermittlerrolle die BRD jahrzehntelang im Kontext von Konfliktbearbeitung innehatte und dabei gänzlich auf die Anwendung von Gewalt verzichten konnte. Zwar können die Gegner der „vernetzten Sicherheit“ die Zeit nicht mehr zurückdrehen. Die Führung im BMZ ist auf den konservativen sicherheitspolitischen  Kurs des Bundesverteidigungsministeriums eingeschwenkt. Sie können aber auch die positiven Zeichen aus dem Ministerium deuten und unterstreichen. So sprach sich Harald Klein, Abteilungsleiter für Asien und Lateinamerika, im Rahmen der Konferenz „Bedrohung und Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen im Wandel“ im Oktober 2011 in Berlin für die Stärkung der Zivilgesellschaft aus: Sie sei nicht nur Motor von Entwicklung, sondern auch Korrektiv für staatliches Handeln – was sicher nicht nur für die Zivilgesellschaften in Schwellen- und Transformationsländern gilt.

Im BMZ und anderswo sollte man also genau hinschauen, welche Argumente die Zivilgesellschaft zum Thema „vernetzte Sicherheit“ auf den Tisch legt. Die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten 2011 im BMZ, etwa durch das mehr oder weniger verbindliche neue Menschenrechtskonzept, sollte ebenfalls zu der vertieften Einsicht im Ministerium führen, einem verengten Sicherheitsbegriff einen universelleren entgegen zu setzen, orientiert etwa am Konzept der menschlichen Sicherheit. In keinem Falle darf es zu einer Neubestimmung der EZ sowie der Friedens- und Menschenrechtspolitik als Instrument von Sicherheitspolitik kommen. Eine bessere Abstimmung aller Akteure im Bereich Konfliktbearbeitung ist dabei durchaus wünschenswert, solange die Unabhängigkeit staatlicher und nicht-staatlicher EZ gegenüber dem Militär gewährleistet bleibt und getrennte Verantwortlichkeiten die Arbeit bestimmen.

Kommentare

Bild des Benutzers Axel Weipert

Grundsätzliche Frage

Es stellt sich in der Tat grundsätzlich die Frage, was dieses Konzept der vernetzten Sicherheit eigentlich bezweckt. Ich persönlich bin da sehr skeptisch, weil die Gefahr sehr groß ist, dass NGO und auch die staatliche Entwicklungshilfe hier für militärische oder andere politische Zwecke missbraucht werden. Zumal mir einfach nicht klar ist, wo umgekehrt für die NGO der Nutzen des Ganzen liegen sollte? Im Artikel wird es ja auch kurz angerissen, dass viele von ihnen eine solche Kooperation ablehnen - schlicht, weil das ihre Sicherheit vor Ort verschlechtert. Umgekehrt wird Bestrebungen Tür und Tor geöffnet, Entwicklungsbudgets versteckt für Zwecke der Armee in Anspruch zu nehmen. Siehe dieses aktuelle Beispiel: http://www.handelsblatt.com/politik/international/vor-schliessung-feldlager-in-kundus-wird-ausgebaut/6221558.html

Mehr Geld für Rüstung - weniger Spendeneinnahmen

Das Beispiel des Feldlagers in Kundus (siehe Kommentar von Axel Weipert) verdeutlicht sehr anschaulich die Problematik: Es kommt zu einer Umschichtung ziviler Mittel für militärische Zwecke. Die Gelder kommen dabei grundsätzlich vom Auswärtigen Amt und vor allem aus dem BMZ - aus dem Verteidigungshaushalt fließen hingegen keine Mittel. Diese Entlastung des Verteidigungsbudgets führt folglich zu mehr Investitionen im Rüstungsbereich und zu einer Militarisierung der Außen- und Sicherheitspolitik.

Und einen Nutzen für NGOs sehe ich zunächst auch nicht.

Im Gegenteil, wie im Text ja schon deutlich wird (besonders Sicherheit, aber auch Verfolgung der eigenen Mandate). In Ergänzung zum Aspekt der Sicherheit: Der rechtliche Status des zivilen Personals ist natürlich ein anderer als der von Kombattanten in Uniform. Die Genfer Konventionen und kriegsvölkerrechtliche Regelungen gelten also für sie nicht. Damit geraten sie in eine gefährliche Grauzone, in der sie zwar mit dem Militär identifiziert werden aber im Zweifelsfall von den gegnerischen militärischen Kräften nicht gemäß der Konventionen behandelt werden müssen. Das bedeutet, dass sie den mit Kombattanten-Status verbundenen Schutz verweigert bekommen können.

Zudem leiden auch die Spendeneinnahmen von NGOs, die konsequent nicht-militärisch orientiert sind: Die Mobilisierung von Spendern für zivil-militärische Projekte leitet offensichtlich Ressourcen um. 
(Damit wäre also, bei genauerem Hinsehen, ein Nutzen für NGOs aufgetan, solange diese die neue Strategie unterstützen.)

Meine Ergänzungen in Anlehnung an folgenden Text von Werner Ruf, Politologe und Friedensforscher, aus dem Jahr 2005: http://www.werner-ruf.net/pdf/CIMIC_AFK_06.pdf

Bitte keine Verschwörungstheorie

Axel Weipert und Raphael Vergin haben mit ihren Kommentaren die Theorie von der Umleitung ziviler Mittel in militärische Operationen schön konstruiert - nur leider unkorrekt. Offenbar schlossen die Autoren aus der Bautätigkeit der GIZ im Feldlager KUNDUZ, dass hier BMZ oder AA der Geldgeber sind. Das passte schön in´s Bild ist aber falsch. Die GIZ kann von allen Ressorts beauftragt werden. Im genannten Fall bezahlt die Bundeswehr/EP 14. Tatsächlich werden die Gebäude so geplant, dass eine sinnvolle Nachnutzung mitgedacht wird und bereits bei Bau und Betrieb Entwicklungsimpulse entstehen sollen (ob das tasächlich funktioniert - darüber lässt sich sicher streiten).