Presseschau Beitrag
Nicht nur fürs Gemeinwohl
In den Jahren der Regierungen Schröder und Merkel wurde das deutsche Stiftungsrecht erheblich verändert, vor allem steuerlich zugunsten privater Stiftungen. Die Folge ist ein Boom dieser Rechtsform, mittlerweile existieren fast 20.000 davon. Zwar engagieren sich gemeinnützige Stiftungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, teilweise mit hohen Summen. Aber diese Wohltätigkeit ist - trotz erheblicher Steuervorteile, also letztlich unter finanzieller Beteiligung der Allgemeinheit - in keiner Weise demokratisch legimitiert oder kontrolliert. Stattdessen entscheidet der Stifter nach eigenem Gutdünken über die Verwendung der Mittel. Anders als etwa in den USA müssen Einnahmen und Ausgaben auch nicht veröffentlicht werden. Aber Stiftungen werfen noch weitere Probleme auf. Denn trotz ihrer offiziellen Gemeinnützigkeit dienen sie häufig durchaus eigennützigen Motiven. Das kann sich in politischer Einflussnahme oder auch schlicht durch die Bildung von persönlichen Netzwerken und dergleichen manifestieren. Matthias Holland-Letz fordert deshalb eine Reform des Stiftungsrechts.
Kommentare
Stiftungen
Ähnlich wie im Amteid »…den Nutzen für das Deutsche Volk zu mehren«, wird in der Realität »…den eigenen Nutzung zu Lasten des Deutschen Volkes zu mehren«, angewand.
Warum als nicht auch bei Stiftungen die Tatsache anerkennen; »das Geld geht (der Finanzbehörde) stiften«.
Entweder ist der Staat über Steuerzahlungen für gemeinschaftlicher Aufgaben zuständig, oder die staatlichen Aufgaben werden von Stiftungen übernommen, die dann vom Bürger mittels Steuern, nein Stiftungsabgaben, zu alimentieren wären.