Presseschau Beitrag

Trauermarsch in der Elbphilharmonie

Ein Negativbeispiel öffentlichen Bauens
Trauermarsch in der Elbphilharmonie
Bild von Marcus Horstbrink

Die Kräne stehen still, die Arbeiten an der Elbphilharmonie ruhen seit Herbst 2011 weitgehend. Ein solches Szenario hatte Ole von Beust wohl nicht vor Augen, als er von einer »Strahlkraft, weit über Hamburg hinaus« sprach. Beust setzte in seiner Zeit als Bürgermeister von Hamburg das Projekt eines Konzertsaals in dem neu entstehenden Hafenviertel durch. Nach der Grundsteinlegung 2007 entwickelte sich Streit zwischen der Stadt, dem Baukonzern Hochtief sowie den Architekten, die Kosten explodierten weit über das übliche Maß bei öffentlichen Bauprojekten. Durch zahlreiche Interviews spürt Verena Herb im Deutschlandfunk den Ursachen dieser Planungskatastrophe nach.

Als Kardinalfehler schält sich die Ausschreibung für das Projekt heraus, welche bereits vor dem Abschluß der Planungen begann. Sowohl die Architekten des Projektes als auch Baukonzerne, die sich für den Auftrag bewerben wollten, meldeten schwere Bedenken an: Denn wie sollen die Kosten für einen Bau berechnet werden, der noch nicht einmal auf dem Reißbrett steht? Der Grund für die Eile war offenbar das Prestigebedürfnis der Stadtregierung. Neben dieser überhasteten Auschreibung im ersten Schritt sei im zweiten Schritt das Vertragswerk zwischen dem planenden Architektenbüro, dem ausführenden Baukonzern und der bauenden Stadt zu unklar formuliert. Zwischen dem Büro und dem Konzern besteht kein eigener Vertrag: Diese haben nun aber unterschiedliche Auffassungen über die Tragfähigkeit des Daches. Zwischen der Stadt und Hochtief läuft ein Rechtsstreit um zusätzliche Kosten und die Verzögerungen am Bau. Kurz: Die Elbphilharmonie darf in keinem Lehrbuch für Stadtplaner fehlen.