Trotz des laufenden Skandals um den Verfassungsschutz plant die Bundesregierung, dessen Machtbefugnisse zu erweitern: Er soll zum Richter über die Zivilgesellschaft werden, indem durch die Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes von Vereinen und Organisationen als »extremistisch« die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Der Freitag legt dar [5], daß den betroffenen Organisationen durch die Gesetzesänderung nur ein langer Klageweg bleibt – die Einschätzungen sind jedoch zumeist willkürlich, denn die Definition von Extremismus ist schwammig und nicht wissenschaftlich fundiert. Als Resultat führt eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ins finanzielle Abseits.
Links:
[1] http://dasdossier.de/stichwort/ngo
[2] http://dasdossier.de/stichwort/verfassungsschutz
[3] http://dasdossier.de/stichwort/extremismustheorie
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[5] http://www.freitag.de/autoren/bvb/brave-burger-bevorzugt
[6] http://dasdossier.de/medium/der-freitag
[7] http://dasdossier.de/autor/benjamin-von-brackel