Presseschau Beitrag

Ein lückenhaftes Abkommen

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz weist zahlreiche Mängel auf
Ein lückenhaftes Abkommen
Bild von Pelegon

„Ein faires Verhandlungsergebnis, das vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen beiden Staaten herstellt“ - so sieht das Bundesfinanzministerium das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das ab 2013 in Kraft treten soll. Im Kern enthält das Abkommen die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu zahlen ist. Zudem soll ein verbesserter Informationsaustausch zwischen beiden Staaten die Steuerflucht deutscher Staatsbürger in die Schweiz erschweren.

Kritiker wie das „Tax Justice Network“ bemängeln jedoch, dass das Abkommen dem deutschen Staat - gemessen an ungefähr 50 Milliarden Euro hinterzogenen Steuergeldern - wohl nur wenig Geld einbringen wird. Das liegt zum einen daran, dass mit dem Abkommen zurückliegende Steuervergehen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen. Somit werden die vom deutschen Staat gekauften Steuerdaten-CDs, die Informationen über deutsche Steuerhinterzieher enthalten, praktisch wertlos. Zum anderen enthält das Abkommen zahlreiche Schlupflöcher. So können Steuerhinterzieher sich der Überprüfung ihres Vermögens z.B. leicht entziehen, indem sie ihr privates Konto in ein Stiftungskonto umwandeln. Diese werden nämlich von dem Abkommen teilweise nicht erfasst.

Aufgrund der offenkundigen Mängel schreibt Christoph Bautz von der Organisation „Campact“, die eine Unterschriftenaktion gegen das Abkommen gestartet hat, dass SPD und Grüne, wenn sie sich ernsthaft für eine gerechtere Steuerpolitik einsetzen wollen,  im Bundesrat gegen die Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz stimmen müssten. Zu diesem Abstimmungsverhalten hat sich die SPD inzwischen entschlossen. Das Abkommen wird wohl im Bundesrat scheitern.