Presseschau Beitrag

Geist aus der Flasche

Zur Sperrung von kino.to

In einem differenziert argumentierenden Artikel beschäftigt sich Jens Berger mit der kürzlichen Sperrung von kino.to durch die Polizei. Diese Plattform für kostenfreies Nutzen von Filmstreams bewegte sich in einer rechtlichen Grauzone. Einerseits war sie lediglich Dienstleister im Vermitteln der Streams, andererseits profitierte sie in erheblichem Maß von systematischen Urheberrechtsverletzungen. Darüber hinaus habe sie mit unseriösen Tricks zum Kauf von eigentlich kostenloser Software animiert.

Die Kernfrage des Problems ist aber eine andere: Wie kann das berechtigte Interesse an kultureller Teilhabe mit dem Schutz geistigen Eigentums sinnvoll verbunden werden? Dabei spielt es auch erst einmal keine Rolle, welche konkreten Inhalte sich hinter der kulturellen Teilhabe verbergen – ob nun »Hoch«- oder Populärkultur. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, wessen Rechte hier verletzt werden: Ob es ein kleiner Independentfilmer ist oder ein Unterhaltungskonzern. Letzteren würden die fehlenden Einnahmen weit weniger treffen. So oder so: Die technischen Möglichkeiten sind längst gegeben, und es ist kaum vorstellbar, dass Ermittler dem rasant wachsenden Angebot wirklich Herr werden könnten. Der Geist ist aus der Flasche.