Presseschau Beitrag

Macht hoch die Tür

Das Bundesverfassungericht urteilt über die europäsische Flüchtlingspolitik

Der Deutschlandfunk berichtet über die europäische Asylpolitik: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berät über den Fall eines Irakers, der gegen seine Abschiebung nach Griechenland geklagt hatte. Bislang werden nach der Drittstaatenregelung (Dublin-II) Asylsuchende in das Land zurückgewiesen, in dem sie in die Europäische Union eingereist sind. In Griechenland existiert jedoch kein funktionierendes Asylsystem, so daß viele Asylsuchende auf der Straße leben und keine Chance auf ein ordentliches Verfahren haben: Die Grenzstaaten sind mit der Lastenverteilung durch das Dublin-II-Abkommen hoffnungslos überfordert. Die europäische Verordnung wurde 2003 nach dem Vorbild der deutschen Drittstaatenregelung beschlossen, welche Kernbestandteil der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1992 war.

Nun wird in Karlsruhe ein Urteil erwartet, das die gängige Abschiebepraxis als grundgesetzwidrig einstuft, da sie einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Damit steht nicht weniger als die gesamte europäsiche Flüchtlingspolitik in Frage: Diese verteilt die Lasten auf die Grenzstaaten, welche wiederum mit allen Mitteln Einwanderung bekämpfen. Das Resultat sind unhaltbare Menschenrechtsverletzungen – tausende Tote im Mittelmeer und Lager an den europäischen Grenzen. Dabei beweifeln Experten, daß eine rigide Flüchtlingspolitik tatsächlich eine einschränkende Wirkung auf den Migrationsfluß hat.


Das Asylrecht war unsere Freiheitsstatue im sicheren Hafen unserer Verfassung. Inzwischen haben wir es bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.

– Burkhard Hirsch